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Abschlagsdividende

Abschlagsdividende Definition

Als Abschlagsdividenden werden Vorauszahlungen auf die Jahresdividenden bezeichnet, die unterjährlich an die Aktionäre gezahlt wird. Während die Abschlagsdividende im Ausland z.B. als Quartalsdividende üblich ist, ist sie in Deutschland unzulässig, da Vorauszahlungen auf die Jahresabschlussdividende nur unter bestimmten Voraussetzungen bzw. erlaubt sind. Dazu müsste beispielsweise das vergangene Geschäftsjahr mit einem Gewinn beendet worden sein, die Zustimmung des Aufsichtsrats eingeholt werden und die Möglichkeit einer Abschlagsdividende in der Satzung festgehalten sein.

Abgeltungsteuer Abschreibung
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