Börsenlexikon
Ad hoc Meldung
Ad hoc Meldung Definition
Eine Ad hoc Meldung (Lateinisch: „hierzu“) bezeichnet kursrelevante Unternehmensnachrichten börsennotierter Unternehmen, die zur sofortigen Veröffentlichung bestimmt sind. Die Pflicht zur Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung ist im § 15 WpHG geregelt. Durch die ad hoc Publizität soll bei kursrelevanten Meldungen eine gleichmässige Informationsversorgung aller Marktteilnehmer gewährleistet und Insiderhandel vermieden werden.
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