Börsenlexikon
Aktiengesetz
Synonym Aktiengesetz: AktG
Aktiengesetz Definition
Im Aktiengesetz (AktG), das in Deutschland seit 1966 gilt, ist die Grundlage für die Rechtsstellung einer AG. In dem Gesetzestext sind die wesentlichen rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen für Aktiengesellschaft geregelt. Darin wird unter anderem festgelegt, wie die drei Organe der Aktiengesellschaft, Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung zusammenwirken. (siehe Aktiengesellschaft). Auch die Pflichten einer Aktiengesellschaft werden im Aktiengesetz geregelt. So gibt es beispielsweise rechtliche Vorgaben zur Bilanzierung bzw. für die Gewinn- und Verlustrechnung.
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