Börsenlexikon
Anteilseigner
Anteilseigner Definition
Zu den Anteilseignern werden natürliche Personen (Aktionäre) sowie juristische Personen gezählt, die eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (in der Regel Aktiengesellschaft) halten. Der dazu notwendige Erwerb kann über die Börse oder ausserbörslich erfolgen. Jeder Anteilseigner partizipiert über Dividendenausschüttungen am Gewinn der Aktiengesellschaft und kann über die Hauptversammlung Einfluss auf die Unternehmenspolitik nehmen.
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