Bankgeheimnis
Bankgeheimnis Definition
Die Verschwiegenheitspflicht von Banken über finanzielle Verhältnisse und Transaktionen ihrer Kunden bezeichnet man als Bankgeheimnis. Nur in gesetzlich klar geregelten Fällen, müssen die Kreditinstitute Auskunft an staatliche Institutionen leisten und Informationen zur Verfügung stellen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Staatsanwaltschaft Verdachtsfälle im Bereich Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder das unberechtigte Erschleichen von staatlichen Leistungen prüft. Weitere Ausnahmen vom Bankgeheimnis sind im § 93 der Abgabenordnung aufgeführt. So kann beispielsweise das Sozialamt oder die Arbeitsagentur Auskünfte über die finanziellen Verhältnisse eines Bürgers verlangen. Das Bankgeheimnis ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt, sondern lediglich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken festgeschrieben.