Börsenlexikon
Bezugsverhältnis
Bezugsverhältnis Definition
Das Bezugsverhältnis bezeichnet das Verhältnis zwischen der bisherigen Aktienzahl und der Anzahl der im Rahmen einer Kapitalerhöhung angebotenen jungen Aktien. Ein Bezugsverhältnis von beispielsweise 4 zu 1 bedeutet, dass Altaktionäre für je 4 alte Aktien ein Bezugsrecht bekommen und damit eine neue Aktie beziehen können.
Im Börsenlexikon suchen