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Börsenaufsicht

Börsenaufsicht Definition

Der Betrieb von Börsen und die Abwicklung von Börsengeschäften unterliegt in den meisten Ländern einer staatlichen Börsenaufsicht. In Deutschland wird die Börsenaufsicht durch das Börsengesetz und das Wertpapierhandelsgesetz geregelt. Die Ausführung wird von den Wirtschafts- oder Finanzministerien bzw. -senatsverwaltungen der Länder übernommen. Die jeweilige Börsenaufsichtsbehörde genehmigt bzw. schliesst Börsen und überwacht den ordnungsgemässen, rechtskonformen Wertpapierhandel. Ausserdem werden die mit dem Börsenhandel einhergehenden steuerrechtlichen Belange kontrolliert. Auf Bundesebene wird der Wertpapierhandel von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geregelt und kontrolliert.

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