Börsenlexikon
Insider
Insider Definition
Als Insider gilt gemäss §13 WpHG eine Person, die z.B. als Mitglied des Aufsichtsrats oder der Geschäftsleitung aufgrund der beruflichen Aufgaben und Verantwortung Kenntnis von nicht öffentlich bekannten Tatsachen (den Insiderinformationen) hat, die den Kurs einer Aktie oder anderen Wertpapieren (z.B. Optionen oder Anleihen) erheblich beeinflussen könnten. Möchten Insider Börsengeschäfte mit den Wertpapieren des eigenen Unternehmens (Insider-Papiere) durchführen, so gelten besondere Insider-Handelsrichtlinien.
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