Börsenlexikon
Parketthandel
Parketthandel Definition
Unter Parketthandel werden traditionelle Börsengeschäfte vor der Zeit des Computerhandels verstanden. Dabei trafen sich die Börsenteilnehmer zu den Börsenöffnungszeiten an einer Präsenzbörse wie z.B. dem Frankfurter Parkett. Nur zugelassene Wertpapierhändler durften Handel auf dem Parkett betreiben. Mit Ausrufen oder Handzeichen wurden rechtlich bindende Börsengeschäfte abgeschlossen. Heute ist Parketthandel durch elektronische Handelsabwicklung weitestgehend verdrängt worden.
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