Vinkulierte Namensaktie
Vinkulierte Namensaktie Definition
Vinkulierte Namensaktien sind Namensaktien, die der der Zustimmung der Gesellschaft bedürfen. Mit vinkulierten Namensaktien kann eine Aktiengesellschaft den Überblick über den Aktionärskreis behalten und beispielsweise unerwünschte Beteiligungen von Konkurrenten oder Übernahmeversuche verhindern. Der Handel von vinkulierten Namensaktien ist durch das notwendige Prozedere bei der Übertragung jedoch sehr kompliziert und stark eingeschränkt. Bei der Erteilung einer sogenannten Globalzustimmung muss das Unternehmen nicht jedem einzelnen Aktienerwerb zustimmen. Vinkulierte Namensaktien sind daher sehr selten und liegen in Deutschland vor allem bei Versicherungs- und Rüstungsunternehmen vor.