Steuerinformationen
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Unterlagen Sie für Ihre Einkommensteuererklärung zur Verfügung gestellt bekommen und wie Sie Ihre Steuerinformationen aktualisieren können.
Unterlagen für die Steuer
Es wird Ihnen eine vollständige Aufstellung Ihrer Gewinne und Verluste und aller Bewegungen in Ihrem Depot innerhalb des Client Portals zur Verfügung gestellt. Erstellen Sie dazu einen Jahresdepotauszug im Client Portal. Sie finden darin alle Transaktionen, Gewinne und Verluste, Gebühren, Dividenden und vieles mehr. Der Jahresdepotauszug enthält somit alle steuerrelevanten Daten, die Sie für Ihre Steuererklärung benötigen können.
Aufgrund der Depotführung in Irland bei Interactive Brokers Ltd. unterliegt Ihr Depot nicht dem in Deutschland geltenden Steuerrecht. Eine Steuerbescheinigung gemäss dem deutschen Steuerrecht wird daher nicht ausgestellt.
Informativer Steuerbericht
Sie beantragen den informativen Steuerbericht im Client Portal unter dem Punkt Performance & Berichte. Wählen Sie nachfolgend Steuerdokumente aus. Anschliessend können Sie unter Informative Steuerberichte im unteren rechten Bereich den Punkt Rechtsordnungen auswählen. Bestätigen Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz mit einem Klick auf Ja. Anschliessend klicken Sie auf Aktualisierung.
Der informative Steuerbericht wird von einem Drittanbieter, dem RegTech-Anbieter von Regnology, zur Verfügung gestellt. Aufgrund dessen hat LYNX bedauerlicherweise keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer. Sobald Ihnen der informative Steuerbericht zur Verfügung steht, erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung per E-Mail. Anschliessend finden Sie Ihren informativen Steuerbericht innerhalb Ihres Client Portals unter dem Reiter Steuerformulare. Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der zur Verfügung gestellte Standard-Jahresdepotauszug alle steuerrelevanten Daten enthält und als Nachweis für Ihre Steuererklärung gültig ist.
Für steuerliche Zwecke bitten wir Sie Ihr Finanzamt darauf hinzuweisen, dass die Depotführung bis Ende 2020 über Interactive Brokers U.K. in Grossbritannien erfolgte. Seit 2021 findet die Depotführung für Kunden mit einem Wohnsitz in der EU über Interactive Brokers Ireland Limited in Irland statt.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Depotführung in Irland bzw. Grossbritannien keine Gewinn- und Verlustbescheinigung ausgestellt wird. Der informative Steuerbericht ist aktuell nur mit einem Wohnsitz in Deutschland verfügbar.
Abgeltungssteuer bzw. Quellensteuer
Mit Wirkung vom 1. Januar 2009 wurde ein erweiterter Steuerabzug auf Kapitalerträge (§ 20 EStG) eingeführt. Dies bedeutet, dass Kapitalerträge in Form einer Quellensteuer einem Steuerabzug in Höhe von 25% unterliegen. Zuzüglich werden 5,5% auf den Betrag der Abgeltungssteuer als Solidaritätszuschlag berechnet. Kapitalerträge werden pauschal versteuert.
Während andere deutsche Online-Broker die Abgeltungssteuer für jeden einzelnen Trade unmittelbar an den deutschen Fiskus abführen, haben Sie mit LYNX den Vorteil, die Abrechnung und Abführung der Abgeltungssteuer erst zum 31.12. eines Jahres eigenständig durchzuführen. Ihre Gewinne und Verluste können Sie im Rahmen der Einkommenssteuererklärung am Ende des Jahres selbst veranlagen. Die Versteuerung erfolgt hierbei dennoch pauschal und nicht zum höheren Einkommenssteuersatz. Damit stehen Ihnen Ihre kumulierten Handelsgewinne komplett das ganze Jahr über zur Wiederanlage zur Verfügung, wodurch Sie eine zusätzliche Hebelwirkung für Ihr Depot erzielen. Das hat den Hintergrund, dass die Depotführung über LYNX bei unserem Kooperationspartner Interactive Brokers (IB) im Ausland erfolgt. Nähere Informationen zum Thema Abgeltungssteuer finden Sie direkt auf der Seite des Bundesfinanzministeriums unter folgendem Link.
Auf die Dividendenzahlungen deutscher Aktiengesellschaften wird eine Steuer in Höhe von 26,375% einbehalten. Dieser Wert setzt sich zusammen aus 25% Kapitalertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der Kapitalertragsteuer.
Soweit der Quellenstaat zunächst mehr als den im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Steuersatz einbehalten hat, kann der Differenzbetrag von dem zuständigen Finanzamt in diesem Staat zurückgefordert werden.
Bei Dividendenzahlungen sind die jeweiligen Clearingstellen dazu verpflichtet, die Steuern direkt an das zuständige Finanzamt abzuführen. Aus diesem Grund wird nicht der volle Dividendenbetrag ausgezahlt, da die zu zahlende Steuer direkt einbehalten wird. Damit wissen Sie sofort, welcher Betrag Ihnen verbleibt und können diesen direkt in Ihrem Depotauszug nachvollziehen. Bei der Steuererklärung können Sie angeben, dass die Dividendenzahlungen bereits versteuert wurden. Ihr Depotauszug ist hierbei als Nachweis gültig. Sie können darüber hinaus gebührenpflichtige Quellensteuerbescheinigungen zu einbehaltenen Kapitalertragsteuern bei Kapitalmassnahmen oder Fondsausschüttungen beantragen.
Quellensteuerbescheinigung beantragen
Kapitalertragssteuern auf Dividendenzahlungen werden direkt von den Clearingstellen abgeführt. Die einbehaltenen Steuern sind zusätzlich zu den erhaltenen Dividenden im Jahresdepotauszug nachvollziehbar. LYNX berechnet keine Kapitalertragssteuern und führt diese auch nicht ab.
Sie können darüber hinaus gebührenpflichtige Quellensteuerbescheinigungen zu einbehaltenen Kapitalertragsteuern bei Kapitalmassnahmen oder Fondsausschüttungen beantragen.
Die Erstellung einer Quellensteuerbescheinigung ist mit folgenden Gebühren pro Wertpapierposition und je Beleg verbunden (die aktuellen Gebühren sind auf der Seite 6 unseres LYNX Preis- und Leistungsverzeichnisses zu finden):
- Deutsche Aktien: 30,00 EUR
- Schweizer Aktien: 0,00 CHF
- Französische Aktien: 125,00 EUR
Die Gebühr wird direkt von Ihrem Depotguthaben abgezogen. Sie können die Buchung im Depotauszug unter dem Punkt Gebühren nachvollziehen.
Loggen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort in das Client Portal ein.
Klicken Sie auf Performance & Berichte und dann auf Steuerdokumente.
Anschliessend gehen Sie im Bereich Dividendenbeleg wie folgt vor:
1. Wählen Sie das Jahr für die Bescheinigung aus.
2. Wählen Sie das Land des Wertpapier-Emittenten aus.
3. Klicken Sie auf Dividendenbeleg anfordern.
Sie sehen nun die Positionen für die eine Quellensteuerbescheinigung verfügbar ist. Ob eine Anfrage sinnvoll ist, wird Ihnen vom System bereits mitgeteilt. Übersteigt die Gebühr von bspw. 30 EUR den gezahlten Dividendenbetrag, wird die Option zur Anfrage einer Bescheinigung automatisch ausgeblendet.
Wählen Sie via Klick auf Anfrage ggf. verfügbare Positionen aus und bestätigen Sie die Auswahl mit einem Klick auf Weiter.
Abschliessend sehen Sie eine Übersicht der Positionen, für die Sie eine Quellensteuerbescheinigung beantragen wollen.
Setzen Sie nun das Häkchen, um den Gebühren zuzustimmen und schliessen Sie den Vorgang mit einem Klick auf Weiter ab.
Bitte beachten Sie, dass die Erstellung einer Quellensteuerbescheinigung normalerweise mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 3 Wochen verbunden ist.
Beschränkung der Verlustverrechnung
Seit dem 01.01.2021 können Verluste aus Termingeschäften nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften und den sogenannten Stillhalterprämien bis max. 20.000 Euro pro Jahr verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG). Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 20.000 Euro mit Gewinnen verrechnet werden. Verluste aus der Ausbuchung wertloser Wertpapiere oder der sogenannten Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung können mit Einkünften aus Kapitalvermögen bis zur Höhe von 20.000 Euro im Jahr ausgeglichen werden (§ 20 Abs. 6 Satz 6 EStG). Auch hier ist die Übertragung und Verrechnung nicht verrechneter Verluste auf die Folgejahre möglich.
Gemäss des am 03.06.2021 veröffentlichten Anwendungsschreibens zu Termingeschäften des Bundesfinanzministeriums (BMF) gehören neben bei uns nicht handelbaren Produkten Optionen, Futures und CFDs zu den Termingeschäften und fallen unter die Verlustverrechnungsbeschränkung aus § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG. Auch der wertlose Verfall von als Termingeschäft eingestuften Produkten fällt unter diese Regelung. Optionsscheine und Zertifikate werden laut BMF nicht als Termingeschäfte eingestuft und fallen somit nicht unter die Verlustverrechnungsbeschränkungen aus § 20 Abs. 6 Satz 5 EstG.
Nein. Da Kapitalgesellschaften nicht einkommensteuerpflichtig sind, sondern Körperschaftssteuer zahlen, gilt die beschränkte Verlustverrechnung für sie nicht. Eine Vermeidung der hohen Steuerlast ab 2021 ist deshalb nur über eine Kapitalgesellschaft möglich. Eine GmbH ist in dem Sinne einfacher und effizienter als eine UG, wenn Sie als professioneller Trader mit mehreren Zehntausend Euro operieren. Über LYNX haben Sie die Möglichkeit, ein Depot für Ihre GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) zu eröffnen.
Als Kunde von LYNX haben Sie aufgrund der Depotführung bei unserem Kooperationspartner Interactive Brokers einen nicht zu unterschätzenden Vorteil.
Anders als bei deutschen Banken und Brokern, die die Abgeltungsteuer für jeden einzelnen Trade unmittelbar an das Finanzamt abführen, werden Ihnen Handelsgewinne in Ihrem LYNX-Depot in voller Höhe gutgeschrieben. Die steuerliche Abrechnung erfolgt erst zum Jahresende. Sie führen die Abgeltungsteuer ganz bequem über die Anlage KAP Ihrer Einkommensteuererklärung an das Finanzamt ab. Dadurch stehen Ihnen Handelsgewinne das ganze Jahr über zur Verfügung und können zur Wiederanlage in Aktien oder andere Wertpapiere verwendet werden.
Disclaimer
LYNX bietet keine Steuer- oder Rechtsberatung an. Die Informationen auf dieser Seite wurden nur zu Informationszwecken erstellt und sind nicht als Steuer- oder Rechtsberatung gedacht und sollten nicht als verbindlich betrachtet werden. Es ist immer ratsam, einen Steuer- und/oder Rechtsberater zu konsultieren, wenn Sie auf Unklarheiten und/oder Schwierigkeiten stossen.